Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gültig ab: 01. August 2026

GELTUNGSBEREICH

1   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH (MiT) und seinen Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte, Abschluss eines Abonnements oder Zutritt zu einer kostenfreien Veranstaltung gelten die AGB als vereinbart:

2   Die AGB gelten sowohl für Veranstaltungen der MiT, für Veranstaltungen Dritter in den Räumen der MiT als auch für Gemeinschaftsveranstaltungen der MiT mit anderen Partnern.

ÖFFNUNGSZEITEN

3   Die Theaterkassen in Freiberg und Döbeln öffnen regelmäßig eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn mit zeitversetztem Einlass ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Eine Ausnahme bilden die Studio- und Probebühnen in Freiberg („Bühne in der Borngasse“ – BiB) und Döbeln („Theater im Bürgerhaus“ – TiB). Hier öffnen die Theaterkassen regelmäßig 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn
mit sofortigem Einlass.

4   Die Theaterkasse der Seebühne Kriebstein öffnet regelmäßig zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn mit zeitversetztem Einlass ab einer Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Eine Ausnahme bilden die Kindervorstellungen am Vormittag. Hier öffnet die Theaterkasse regelmäßig eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn mit sofortigem Einlass.

KARTENPREISE

5   Für die Veranstaltungen der MiT gelten nach Art und Ort variierende Sitzpläne, Platzgruppen und Preiskategorien. Diese werden durch geeignete Veröffentlichungen der MiT bekanntgegeben.

6   Ausschließlich für Veranstaltungen der Seebühne Kriebstein besteht freier Eintritt für Kinder bis drei Jahren ohne Sitzplatzanspruch. Ermäßigte Preise gelten für Kinder unter 14 Jahren, Schüler, Auszubildende und Studenten. Der Nachweis einer relevanten Berechtigung ist bei Kindern durch die verantwortlichen Begleitpersonen und ansonsten durch Vorlage eines gültigen Ausweises zu erbringen.

7   Für sonstige Veranstaltungen gelten ermäßigte Preise für Schüler, Auszubildende, Studenten sowie für Empfänger von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung. Der Nachweis einer relevanten Berechtigung ist durch Vorlage eines gültigen Ausweises oder behördlichen Leistungsbescheides zu erbringen. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Karte ist ausgeschlossen.

8   Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, erhalten eine Freikarte für je eine Begleitperson.

9   Im Unterschied zur inkludierten Garderobennutzung sind Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen im Kartenpreis nicht enthalten.

KARTENVERKAUF

10   Die Karten für veröffentlichte Veranstaltungen der MiT können entweder im Direktkauf oder durch Reservierung über die jeweiligen Theaterkassen vor Veranstaltungsbeginn bzw. im Vorverkauf über autorisierte Verkaufsstellen oder den Online-Shop der MiT erworben werden.

11   Akzeptiert werden Bar-, Karten- oder Mobilzahlungen mittels Smartphone sowie Zahlungen mit der Gutscheinkarte der Stadt Freiberg. An mobilen Theaterkassen sind jedoch nur Barzahlungen möglich.

12   Die über den Online-Shop der MiT veräußerten Eintrittskarten werden als speicher- und ausdruckbare elektronische Tickets (eTickets) bereitgestellt. Diese werden mit der Buchungsbestätigung per E-Mail versendet. Der einmalig verwertbare QR-Code des eTickets garantiert dessen Echtheit. Beim Einlass werden die eTickets mittels Scanner identifiziert, geprüft und entwertet. Den Inhabern eines ungültigen oder nicht vollständig bezahlten eTickets kann die MiT den Einlass verweigern.

13   Eine Reservierung verfügbarer Eintrittskarten per Telefon, Post oder E-Mail gewährleisten die jeweiligen Theaterkassen auch kurzfristig. Sofern es sich um die Reservierung verfügbarer Eintrittskarten für Veranstaltungen der Seebühne Kriebstein durch Gruppen ab 20 Personen handelt, gilt das Schriftformerfordernis. Prinzipiell ist der Kartenpreis innerhalb von zwei Wochen nach der Reservierung zu entrichten. Anderenfalls erlischt die Reservierung automatisch. Bezahlte Karten liegen am Tag der Veranstaltung zur Abholung bei der jeweiligen Theaterkasse bereit.

14   Die über den Online-Shop der MiT oder die jeweiligen Theaterkassen erworbenen Eintrittskarten sind nach Zahlungseingang auch per Post zustellbar. Bei Beauftragung des bis maximal zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglichen Kartenversandes durch die MiT erhöht sich der reguläre Kartenpreis um ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 3,00 Euro pro Versand.

15   Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten und das Anbieten derselben zum gewerblichen Weiterverkauf ohne schriftliche Genehmigung der MiT sowie das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Besucher oder Dritte in den Räumlichkeiten und im Eingangsbereich der MiT sind untersagt. Die MiT behält sich rechtliche Schritte gegen Personen, welche diesem Verbot zuwider handeln, ausdrücklich vor. Eine Geltendmachung relevanter Schäden bleibt vorbehalten.

16   Für verkaufte Eintrittskarten besteht keine Umtausch- oder Rücknahmeverpflichtung der MiT. Dies gilt auch bei Besetzungsoder sonstigen Änderungen des Vorstellungsablaufes. Außerdem wird kein Ersatz geleistet für nicht besuchte Veranstaltungen, für verspätetes Eintreffen zu Veranstaltungen sowie für den Verlust oder Verfall von Eintrittskarten und Gutscheinen. Unabhängig von nicht gegebener Pflicht bleibt der Umtausch gütiger Eintrittskarten prinzipiell möglich. Dieser setzt verfügbare Eintrittskarten für andere Veranstaltungen voraus, wobei die Differenz zwischen dem Alt- und höheren Neupreis zu erstatten ist und kein Anspruch auf die Rückerstattung einer negativen Preisdifferenz besteht. Für den Umtausch wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,00 Euro pro Karte erhoben.

17   Die Inhaber gültiger Eintrittskarten haben Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises bei Ausfall bzw. vorzeitigem Abbruch der Vorstellung vor der Pause oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung, soweit keine Gründe höherer Gewalt vorliegen. Weitere Aufwendungen (bspw. aus Reisen und Unterbringung) werden nicht ersetzt. Für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gelten eine Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Veranstaltungstermin und folgende Verfahrenswege: Die Originalkarten bzw. ausgedruckten eTickets werden an den Publikumsservice Freiberg/Döbeln persönlich oder per Post zurückgegeben unter Angabe der gewünschten Regulierung in Form der Rückerstattung des Kartenpreises per Überweisung unter Verwendung der anzugebenen Bankverbindung, der Ausstellung eines Gutscheines in Höhe des Kartenpreises oder des hilfsweisen Besuches einer ggf. möglichen Ersatzvorstellung. Alternativ käme eine Kontaktaufnahme mit dem Publikumsservice Freiberg/Döbeln per E-Mail in Betracht, um den Erstattungsanspruch unter Angabe der Karten-, Auftrags- und Kundennummer der Originalkarten bzw. eTickets geltend zu machen, die Ausstellung eines Gutscheines in Höhe des Kartenpreises zu beantragen oder den Wunsch des Besuches einer Ersatzvorstellung zu äußern.

18   Keine Erstattungsansprüche der Inhaber gültiger Eintrittskarten bestehen beim Ausfall oder vorzeitigem Abbruch einer Vorstellung aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere Witterungseinflüssen), welche die MiT nicht zu vertreten hat. Ausschließlich für Open-Air- Veranstaltungen gilt jedoch, dass bei Ausfall oder Abbruch vor der Pause ein Gutschein in Höhe des Kartenpreises ausgestellt wird. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.

19   Beim Verlust einer Eintrittskarte kann die jeweilige Theaterkasse eine Ersatzkarte ausstellen, sofern die betroffenen Besucher den Erwerb der Originalkarte und des eTickets mit genauer Platzangabe in anderer Weise glaubhaft machen können.

20   Für Eintrittskarten, die über autorisierte Vorverkaufsstellen oder externe Ticketdienstleister erworben wurden, gelten im Hinblick auf Rückgabe und Erstattung deren jeweilige Geschäftsbedingungen. Eine Rückabwicklung erfolgt ausschließlich über die jeweilige Verkaufsstelle.

GUTSCHEINE

21   Für Veranstaltungen der MiT können bei den jeweiligen Theaterkassen eigene Gutscheine erworben werden, die im Ausstellungsjahr und in den drei Folgejahren gültig sind. Einlösbar nach Verfügbarkeit der Eintrittskarten begründen diese Gutscheine keinen Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen oder Plätze. Übersteigt der Gutscheinwert den Kartenpreis, besteht der Restbetrag des Gutscheines fort. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.

22   Die Gutscheinkarte der Stadt Freiberg ist an allen Theaterkassen der MiT einlösbar, sofern es sich um Veranstaltungen innerhalb des Landkreises Erzgebirge-Mittelsachsen handelt.

ABONNEMENTS

23   Unterschiedliche Abonnements können fortlaufend bei den jeweiligen Theaterkassen gegen Rechnung, Bar-, Karten-, Mobilzahlung oder Einlösung eines Gutscheines gebucht werden. Die Abonnements
gelten für die laufende Spielzeit und verlängern sich außer den Jugend- und Wahlabos um eine weitere Spielzeit, wenn bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit keine schriftliche Kündigung erfolgt.

24   Die Abonnenten erhalten einen auf die laufende Spielzeit befristeten Stammplatz für den Besuch der inkludierten Veranstaltungen unter Berücksichtigung persönlicher Wünsche. Aus künstlerischen oder technischen Gründen behält sich die MiT jedoch ausdrücklich vor, jederzeit auch kurzfristige Platzveränderungen zu veranlassen, worüber die Abonnenten rechtzeitig in Kenntnis zu setzen sind.

25   Die Abonnenten können bis maximal einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn gegen Vorlage der gültigen Abokarte bei den jeweiligen Theaterkassen einzelne inkludierte Veranstaltungen abwählen und durch verfügbare gleichwertige Eintrittskarten für andere Veranstaltungen ersetzen, wobei das Anrecht auf den zugeordneten Stammplatz allerdings entfällt. Für den Umtausch wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,00 Euro pro Karte erhoben.

26   Sollten im Abonnement inkludierte Veranstaltungen ausfallen oder vorzeitig abgebrochen werden müssen, erhalten die Abonnenten unabhängig davon, ob die Gründe durch die MiT zu vertreten sind, geeignete Angebote für Ersatzveranstaltungen in der laufenden oder nächstfolgenden Spielzeit. Eine teilweise Rückerstattung des Abonnementpreises ist ausgeschlossen.

27   Die sonstigen für Eintrittskarten getroffenen Regelungen gelten für Abonnements sinngemäß.

EINLASS

28   Den Anweisungen des Theaterpersonals ist Folge zu leisten.

29   Eine gültige Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der ausgewiesenen Veranstaltung unter Einnahme des ebenfalls ausgewiesenen Platzes. Andere Plätze dürfen nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Theaterpersonals eingenommen werden.

30   Für Rollstuhlfahrer sind gesondert gekennzeichnete Plätze reserviert. Eine vorherige Buchung bei den jeweiligen Theaterkassen wird ausdrücklich empfohlen, um die Verfügbarkeit entsprechender Plätze und den reibungslosen Zugang sicherstellen zu können.

31   Bei laufender Veranstaltung können verspätet eintreffende Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher erst zu einem vom Theaterpersonal festgelegten Zeitpunkt in den Vorstellungsraum eingelassen werden.

32   Haustiere, soweit es sich nicht um amtlich bestätigte Begleithunde handelt, Speisen und Getränke sowie sperrige Garderobenstücke (bspw. Hüte, Mäntel, Jacken, größe Taschen, Schirme) dürfen in den Vorstellungsraum nicht mitgeführt werden. Letztere sind an der kostenfreien Garderobe gegen Marke abzugeben. Das Theaterpersonal händigt die aufbewahrten Garderobenstücke nach der Veranstaltung gegen Vorlage derselben Marke ohne weitere Nachprüfung wieder an die Besucher aus. Bei Verlust der Marke kann die Aushändigung der aufbewahrten Garderobenstücke nur nach hinreichender Glaubhaftmachung des Eigentums erfolgen. Für die Wiederbeschaffung verlorener Marken wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 Euro pro Marke fällig.

33   Mit Aushändigung der Marke haftet die MiT ausschließlich für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrung von Garderobenstücken. Die Schadenshaftung beschränkt sich auf deren Zeitwert bis zu einem Höchstbetrag von 250,00 Euro pro Marke. Davon ausgenommen sind Ausweise, Bargeld, Kreditkarten und sonstige Wertgegenstände, deren Abgabe und Aufbewahrung auf eigene Gefahr der Besucher erfolgt.

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

34   Mitgeführte Mobiltelefone, andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber sind während der Vorstellung auszuschalten.

35   Außerhalb gekennzeichneter Plätze besteht absolutes Rauchverbot. Dies betrifft auch E-Zigaretten und ähnliche raucherzeugende Gegenstände.

36   Nicht ausdrücklich durch die MiT genehmigte Ton-, Foto- und Videoaufnahmen sind untersagt.

HAUSRECHT

37   Das Hausrecht der MiT obliegt dem Intendanten und Geschäftsführer. Bei Veranstaltungen wird es durch das beauftragte Theaterpersonal ausgeübt. Deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

38   Das Theaterpersonal ist berechtigt, bei Annahme oder Feststellung nicht unwesentlicher Verstöße gegen die AGB die betreffenden Besucher zu ordnungsgemäßem Verhalten aufzufordern, ihnen den Zutritt zu den Räumlichkeiten der MiT zu verweigern oder das Verlassen der Veranstaltung anzuweisen. Dazu kann situationsabhängig auch externe Unterstützung (bspw. Security, Polizei) in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch betreffender Besucher auf Erstattung des Kartenpreises oder auf Aufwendungsersatz entsteht hierdurch nicht.

39   Nicht unwesentliche Verstöße der Besucher gegen die AGB der MiT können zu Hausverbot und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führen.

DATENSCHUTZ

40   Die zur Leistungserbringung erforderlichen personengebundenen Daten der Besucher werden datenschutzrechtlich konform erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Eine entsprechende Datenschutzerklärung ist unter www.mittelsaechsisches-theater.de/datenschutz einsehbar.

41   Die MiT ist berechtigt, die mit Reservierung oder Verkauf von Eintrittskarten bekannt gewordenen personengebundenen Daten der Besucher zu speichern und für eigene Zwecke zu verwerten.

HAFTUNG

42   Die Schadenshaftung der MiT beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

43   Die MiT nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

44   Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiberg.

45   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige, ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung.

46   Diese AGB treten am 01. August 2026 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.