Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 1. August 2012

Öffnungszeiten

Die Theaterkasse des Mittelsächsischen Theaters öffnet eine Stunde vor Beginn der Vorstellung im Großen Haus und im TiB Döbeln sowie 30 Minuten vor Beginn in der BiB Freiberg. Nach Beginn der Vorstellungen können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Gäste und die Künstler nur in geeigneten Pausen in den Zuschauerraum eingelassen werden. Dabei besteht bis zur regulären Pause kein Recht auf Plätze in der erworbenen Preiskategorie.

Kartenpreise

Die Preise werden durch Aushang in den Spielstätten, im Besucherservice und in Veröffentlichungen des Theaters bekannt gegeben. Für Sonderveranstaltungen und Gastspiele können besondere Regelungen getroffen werden. Mit Ausnahme von Vorstellungen auf der Seebühne Kriebstein gilt: Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger und Senioren können ermäßigte Karten erhalten. Personen mit Schwerstbeschädigung (ab 80% soweit im Ausweis vermerkt) erhalten eine ermäßigte Karte und eine Freikarte für je eine Begleitperson. Für Vorstellungen auf der Seebühne Kriebstein gilt eine Ermäßigung ausschließlich für Kinder, Schüler und Studenten. Ermäßigungen und Rabatte können nicht kombiniert werden. Ermäßigte Karten werden nur gegen Vorlage der entsprechenden Berechtigung verkauft; der Ermäßigungsnachweis ist auch beim Vorstellungsbesuch mitzuführen. Ermäßigte Karten können nur an den Tages- und Abendkassen des Mittelsächsischen Theaters gekauft werden. Der Verkauf in den Vorverkaufsstellen wird separat geregelt. Nach Beginn einer Vorstellung können keine Karten mehr für die laufende Veranstaltung erworben werden.

Kartenreservierung und Vorverkauf:

Kartenvorverkauf:

Der Kartenvorverkauf erfolgt auf Grundlage der veröffentlichten Spielpläne. Für besondere Veranstaltungen behält sich das Theater eine Beschränkung der Kartenabgabe pro Person vor.

Rücknahme und Tausch von Eintrittskarten:

Das Theater ist nicht verpflichtet, verkaufte Karten zurückzunehmen. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Anrechtsvorstellungen, für verspätetes Eintreffen sowie für verloren gegangene oder verfallene Eintrittskarten und Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Bis einen Tag vor der jeweiligen Vorstellung können einzelne Eintrittskarten jedoch gegen gleichwertige Karten für eine andere Vorstellung gegen ein Entgelt von 1,– Euro je Karte getauscht werden.

Vorstellungsänderung, Vorstellungsausfall:

In Ausnahmefällen kann es zu Vorstellungsänderungen oder -ausfällen kommen. Nur in solchen Fällen können Eintrittskarten an der Tages- und Abendkasse des Mittelsächsischen Theaters innerhalb einer Woche zurückgegeben bzw. entgeltlos getauscht werden.

Streik, höhere Gewalt:

Bei Aufführungsausfällen infolge Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet.

Vorstellungsabbruch bei Freilichtvorstellungen:

Wird aus widrigen Witterungsverhältnissen vor Beginn oder innerhalb der ersten 30 Minuten nach Vorstellungsbeginn die Vorstellung abgesagt, behält die Eintrittskarte für eine andere Vorstellung Gültigkeit. Wird die genannte Zeit überschritten, erlischt ein Rechtsanspruch. Geldrückzahlung erfolgt nicht. Die Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH übernimmt keine Haftung bei Schäden durch Blitzeinschlag

Weiterverkauf von Eintrittskarten:

Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Erlaubnis des Mittelsächsischen Theaters zulässig. Das Theater haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Kartenanbieter.

Kartenreservierungen:

Vorbestellungen für veröffentlichte Vorstellungstermine werden persönlich, telefonisch, per e-Mail oder schriftlich entgegengenommen. Reservierte Karten sind bis spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Vorstellung zu bezahlen. Über nicht fristgemäß abgeholte Karten kann anderweitig verfügt werden.

Versand:

Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden bis zu 10 Eintrittskarten gegen ein Entgelt von 1,– Euro mit Rechnung zugesandt.

Bereitstellung an der Abendkasse:

An der Abendkasse wird auf die Kartenpreise ein Zuschlag von 1,– Euro erhoben. (Seebühne Kriebstein, an der Vorstellungskasse: 2,– Euro Zuschlag) Für die Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung im Großen Haus Döbeln oder Freiberg bereit; für das TiB Döbeln und die BiB Freiberg bis 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Über Karten, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, kann das Theater anderweitig verfügen. Ist eine anderweitige Verwendung nicht möglich, wird dem Besucher der Kartenpreis in Rechnung gestell.

Gruppenbestellungen:

Bestellungen für Gruppen ab 10 Personen werden nur schriftlich oder per e-Mail entgegengenommen. Sofern Gruppen bestellte Karten nicht bis 2 Wochen vor der Vorstellung bezahlt haben oder die Bestellung bis dahin schriftlich storniert wurde, wird der Betrag in Rechnung gestellt. Ausnahmen werden gesondert geregelt.

Zahlungsweise
Theaterkasse (Abendkasse in den Theatern und Besucherservice):
Die Bezahlung an der Theaterkasse kann bar, mit EC-Karte oder Verrechnungsscheck erfolgen.

Bezahlung von bestellten Karten im Vorverkauf:

Bestellte Eintrittskarten sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zu zahlen durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten unter Zusatz der Rechnungsnummer oder durch Zusendung von Verrechnungsschecks.

Bild und/oder Tonaufzeichnungen

Das Fotografieren, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen, elektronische Aufzeichnungen jeglicher Art sowie die Verwendung potentiell störender Geräte sind während der Aufführungen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom weiteren Vorstellungsbesuch führen. Den Anweisungen des Abendpersonals ist Folge zu leisten. Für Film- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen des Mittelsächsischen Theaters für Pressezwecke muss rechtzeitig das Einverständnis des Pressedramaturgen eingeholt werden. Gegebenenfalls wird die Drehgenehmigung (zeitlich oder inhaltlich) eingeschränkt.


Garderobe:

Wenn Garderobe zur Aufbewahrung entgegengenommen wird, erhält der Besucher dafür eine Garderobenmarke. Das Garderobenentgelt ist pro Person zu entrichten. Die Garderobe ist unmittelbar nach Vorstellungsende abzuholen. Die Aushändigung erfolgt ohne weitere Nachprüfung gegen Abgabe der Garderobenmarke. Für Schülervorstellungen können gesonderte Regelungen erfolgen.


Anrechtsbedingungen:
Abschluss eines Anrechts: Anrechte können jederzeit beim Besucherservice abgeschlossen werden. Sie schließen Ihr Anrecht für eine ganze Spielzeit ab. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit (außer Junioranrecht und Wahlanrecht), wenn Sie nicht schriftlich bis zum 15. Juni der laufenden Spielzeit kündigen.


Zahlungsweise:

Die Bezahlung erfolgt bar oder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten. Es besteht die Möglichkeit der Zahlung in drei Raten: zum 30.09.2012, zum 31.12.2012 und zum 31.03.2013. Beim Erwerb eines Wahl-, oder Junioranrechts ist die Ratenzahlung ausgeschlossen.

Tausch von Vorstellungen:

Bis einen Tag vor der jeweiligen Vorstellung können einzelne Anrechtsvorstellungen unter Vorlage der Anrechtskarte gegen gleichwertige Karten für eine andere Vorstellung gegen ein Entgelt von 1,- Euro je Karte getauscht werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Eventuell durch den Tausch entstehende Differenzbeträge werden von Seiten des Theaters nicht erstattet.


Vorstellungstermine:

Mit Ihrer Anrechtskarte erhalten Sie eine Übersicht über Ihre Vorstellungen und Termine. Ergeben sich bei bereits angekündigten Terminen aus zwingenden Gründen Änderungen, informieren wir Sie rechtzeitig. Sollte eine Vorstellung aus betrieblich bedingten Gründen – wie Erkrankung – ausfallen, bieten wir Ihnen einen Ersatztermin an. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt kann kein Ersatz geleistet werden.


Platzkarten:

Für Ihre Anrechtsvorstellungen erhalten Sie einen Stammplatz. Wir bemühen uns, bei der Platzvergabe Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Ein Platzwechsel ist jedoch nur vor Beginn der Spielzeit möglich. Wir behalten uns vor, aus künstlerischen oder technischen Gründen Platzveränderungen vorzunehmen. In diesen Fällen werden wir Sie rechtzeitig informieren.


Änderungen:

Wir bitten Sie, Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Anschrift dem Mittelsächsischen Theater unverzüglich mitzuteilen.

Inkrafttreten:

Diese Geschäftsbedingungen treten am 1. August 2012 in Kraft. Gerichtsstand ist Freiberg.

Datenschutz:

Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsverbindungen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden.